Erneuerbare Energien

Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist eine der wichtigsten Säulen des Klimaschutzes. Hier soll die Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen und im eigenen Gebäudebestand energetisch sanieren und mit Photovoltaik und Solarthermie ausstatten, wo immer möglich.

Für Neubauten, privat und Gewerbe, sollen entsprechende Auflagen in die Bebauungspläne aufgenommen werden (Niedrigenergie- oder Passivhaus-Bauweise, Photovoltaik/Solarthermie, Blockheizkraftwerk,  Förderung von Holz als Baustoff, Brauchwassernutzung, minimale Flächenversiegelung inkl. Wohnverdichtung (mehr als eine Wohnung pro Neubau) Blüh- und Staudengärten, Baumpflanzungen).

Für Um- und Nachrüstung im privaten Gebäudebestand soll die Gemeinde Beratung und Unterstützung anbieten, z.B. in Form einer regelmäßigen Klimasprechstunde, in der jede:r sich über Verbesserungen im eigenen Handeln, technische Möglichkeiten, Förderprogramme etc. informieren kann.

Idealerweise setzt die Gemeinde eine:n Klimabeauftragte:n ein, deren  oder dessen Aufgabe auch der aktive Kontakt zu den Bürger:innen in allen Fragen des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung ist. Die oder der Klimabeauftrage soll ebenfalls alle politischen Entscheidungen und das Verwaltungshandeln im Hinblick auf die größtmögliche Klimaneutralität überprüfen.