Radwegenetz rund um Selters und Radinfrastruktur

Radfahren ist nicht nur im Trend, es macht Spaß und es hält erwiesenermaßen fit!

Auch in Selters? Von einem Ortsteil zum anderen? Zur Schule, Arzt, Apotheke oder zum Einkaufen?

Wir finden ein geniales Instrument zum richtigen Zeitpunkt. Insbesondere, wenn wir wie unten in der Antwort auf unsere Anfrage hin in der nächsten hessenweiten Dringlichkeitsbewertung für Planungsmaßnahmen des Landes zum Radwegeausbau berücksichtigt werden möchten.

Mehr Informationen findest du hier.

Sehr geehrte Grüne Selters (Taunus),

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. September 2026 über das Kontaktformular der „Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen“, in der Sie die Radwegesituation in Selters (Taunus), insbesondere im Zuge der L 3337, ansprechen.

Für die Planung und den Bau von Radwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen in Hessen ist grundsätzlich das Land zuständig. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur besitzt für die Hessische Landesregierung einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig besteht in ganz Hessen ein erheblicher Bedarf an neuen Radwegeverbindungen entlang von Bundes- und Landesstraßen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radverkehr weiter zu stärken. Angesichts der Vielzahl an Vorhaben können jedoch nicht alle gewünschten Projekte zeitgleich geplant und umgesetzt werden. Daher ist es erforderlich, die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen gezielt einzusetzen und die Vorhaben nach ihrer Dringlichkeit zu priorisieren.

Vor diesem Hintergrund hat Hessen Mobil zuletzt im Jahr 2023 im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum die hessenweite „Dringlichkeitsbewertung für Radwege an Bundes- und Landesstraßen“ durchgeführt. Auf Grundlage dieser Bewertung wurde festgelegt, für welche Projekte Planungen aufgenommen werden. Radwegeverbindungen im Zuge der L 3021, L 3337 L 3449 und B 8 in Selters (Taunus) zwischen den Ortsteilen Niederselters, Eisenbach, Münster und Haintchen gehören derzeit nicht zu den priorisierten Maßnahmen und daher auch nicht im Planungsprogramm von Hessen Mobil enthalten. Eine Entscheidung über die Aufnahme weiterer Planungsmaßnahmen bleibt der nächsten hessenweiten Dringlichkeitsbewertung vorbehalten, die zu gegebener Zeit durchzuführen ist, wenn aufgrund fertig gestellter Projekte wieder Planungskapazitäten zur Verfügung stehen.

Auch wenn sich für die gewünschten Radwege an Bundes- und Landesstraßen im Gemeindegebiet von Selters (Taunus) zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine konkreten Umsetzungsperspektiven abzeichnen, danke ich Ihnen für Ihr Engagement zur Stärkung des Radverkehrs.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Halit Aliu

Referat VI 2

Straßenbau

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,

Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Kaiser-Friedrich-Ring 75

65185 Wiesbaden

Tel.:     +49 (611) 815 2387

halit.aliu@wirtschaft.hessen.de

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